Mehrwertsteuer: Split payment ab 01.01.2015

Das Stabilitätsgesetz vom 23.12.2014 sieht für die Lieferungen und Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung das Verfahren der geteilten Zahlung der Mehrwertsteuer, das sogenannte „split payment“, vor. (neuer Art. 17-ter, DPR 633/72). Demnach zahlt die öffentliche Verwaltung die Mehrwertsteuer nicht an den Lieferanten bzw. Auftragnehmern, sondern führt sie direkt an den Staat ab.

Die genaue Vorgehensweise für die Zahlung der Mehrwertsteuer wird mit Durchführungsverordnung festgelegt. Das Verfahren der geteilten Zahlung findet für die ab 01.01.2015 ausgestellten Rechnungen und verrechneten Operationen Anwendung. Für die innerhalb 31.12.2014 ausgestellten und noch nicht bezahlten Rechnungen gilt die frühere Regelung. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

„codice univoco ufficio“ Bürgerheim St.Nikolaus von der Flüe : UFMYCC

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