Pharmakovigilanz

Art. 132, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 24. April 2006, Nr. 219 verpflichtet Ärzte und Apotheker sowie das übrige Sanitätspersonal, alle Nebenwirkungen von Impfstoffen und Arzneimitteln zu melden, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen.

Bisher mussten diese Meldungen in Papierform durchgeführt werden.

Mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 30. April 2015 erfolgte die Übernahme der EU-Richtlinie 2010/84/EU, womit sich nun auch Italien verpflichtet hat, ein alternatives System zur Meldung in Papierform bereitzustellen.

Die italienische Arzneimittelagentur AIFA hat mit Unterstützung der Universität Verona die Internetseite Vigifarmaco (www.vigifarmaco.it) erstellt, die es dem Sanitätspersonal und den Patienten erlaubt, Meldungen einer Nebenwirkung online auszufüllen und zu versenden.

In Südtirol ist die Seite Vigifarmaco auch in deutscher Sprache verfügbar.

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