Kurzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete Heimunterbringung von
pflegebedürftigen, vorrangig alten Menschen, die zu Hause leben. Der Zweck der Kurzzeitpflege
ist es, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten falls sie:
- selbst krank sind
- von der Pflege ausspannen wollen
- ein pflegefreies Wochenende brauchen
- selbst einen Kuraufenthalt benötigen
- auf Urlaub gehen
- einer besonderen Belastung unterliegen
In die Kurzzeitpflege werden vorrangig Pflegebedürftige aufgenommen, welche:
- Zuhause wenigstens 6 Monate kontinuierlich durch pflegende Angehörige betreut worden
sind
- und in Südtirol ansässig sind
In Ausnahmefällen können auch Personen aufgenommen werden, welche vom Krankenhaus
entlassen werden und zu Hause nicht entsprechend betreut werden können. Die Kurzzeitpflege
gewährleistet alle Dienstleistungen, welche ein Altersheim für eine angemessene
Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten hat, um eine individuelle und
bedarfsgerechte Betreuung zu sichern. Besonderes Augenmerk wird auf die Aktivierung,
die Rehabilitation und die Erhaltung der noch vorhandenen Fähigkeiten bzw. auf die
Wiedergewinnung derselben gelegt. Der Aufenthalt im Altersheim überschreitet in
der Regel nicht die Dauer von 4 Wochen im Jahr und kann auch in 2 Etappen beansprucht
werden. In begründeten Sondersituationen kann die Dauer bis auf 3 Monate ausgedehnt
werden.
Für die Kurzzeitpflege wird derselbe Tagessatz angewendet wie für die stationäre Aufnahme.
Zu beachten ist, dass für eine Kurzzeitpflege der Arzt nicht gewechselt wird. Für
die Zeit der Kurzzeitpflege müssen zudem die Medikamente und Heilbehelfe von zu
Hause mitgebracht werden.